A.________ hat dem Kanton Bern für die im Vorverfahren an Fürsprecher AO.________ ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 4'892.85 einen Betrag von CHF 4'792.85 (exkl. Dolmetscherkosten von CHF 100.00 exkl. MWSt) zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 52 2. Die Entschädigung des vormaligen amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt AN.________, wurde/wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: