Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 489 Tagen wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 24'459.25. 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 6'500.00. III. 1. Es wird festgestellt, dass das Honorar der vormaligen amtlichen Verteidigung der beschuldigten Person, Fürsprecher AO.________, mit Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern vom 11. November 2021 für das Vorverfahren festgesetzt wurde.