Der Beschuldigte ist, wie bereits dargelegt (vgl. E. 19. hiervor), mehrfach und einschlägig vorbestraft. Insbesondere wurde er mit Urteil des Tribunal Correctionel de AX.________(Ortschaft) vom 4. April 2019 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 1 Monat verurteilt (pag. 315). Der Beschuldigte bestritt oberinstanzlich die einschlägige Verurteilung aus dem Jahre 2019 (pag. 1148, Z. 27), was gemäss Beweisergebnis jedoch als Schutzbehauptung zu werten ist.