44 Im Ergebnis wirken sich die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten neutral auf die Höhe der auszufällenden Strafe aus. Die einschlägigen Vorstrafen sind hingegen massiv straferhöhend zu gewichten. 25.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Der Beschuldigte verhielt sich korrekt und anständig, was erwartet werden darf und neutral zu gewichten ist.