43 Nach Berücksichtigung sämtlicher Tatkomponenten erachtet die Kammer für jeden der neun Hausfriedensbrüche eine Strafe von 20 Tagen Freiheitsstrafe als angemessen. 22.3 Fazit und Asperation Für die 9 Hausfriedensbrüche resultiert unter Berücksichtigung sämtlicher Tatkomponenten eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Davon sind aufgrund des engen Sachzusammenhangs mit den jeweiligen Diebstählen 1/2, d.h. 3 Monate Freiheitsstrafe, zu asperieren.