42 Einbruchdiebstählen, weshalb sich eine Asperation von rund der Hälfte der jeweiligen Strafen rechtfertigt. Gestützt auf die objektive und subjektive Tatschwere resultiert eine Freiheitsstrafe von insgesamt 14 Monaten und 10 Tagen, welche im Rahmen der Asperation zu 1/2, d.h. mit rund 7 Monaten zu berücksichtigen ist.