Die Vermeidbarkeit der Tat wäre gegeben gewesen. Der Beschuldigte hätte sich an den Rechtsweg halten können. Die subjektiven Tatkomponenten wirken sich insgesamt neutral auf das Tatverschulden des Beschuldigten aus. 21.4 Fazit und Asperation Die mehrfachen Sachbeschädigungen stehen in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zu den Einbruchdiebstählen respektive zu den versuchten