41 Die VBRS-Richtlinien sehen für einen Täter, der den Lack eines fremden Personenwagens zerkratzt und dadurch einen Sachschaden von knapp über CHF 300.00 verursacht, eine Referenzstrafe von 15 Strafeinheiten vor (S. 47 VBRS-Richtlinien). Die nachfolgenden Sachbeschädigungen liegen damit in praktisch allen Fällen um ein Vielfaches höher als der Sachschaden gemäss dem Referenzsachverhalt. In casu stellt der Sachschaden zum Nachteil von S.________ im Chalet R.___