Aufwand, um derart viele Diebstähle innert 30 Tagen zu begehen. Der Beschuldigte hielt sich einzig zur Verübung der Einbruchdiebstähle in der Schweiz auf. Dabei wurden teilweise mehrere Delikte innerhalb derselben Nacht verübt. Die Vorinstanz hat zutreffend festgehalten, dass die Wahl der heimgesuchten Liegenschaften nicht zufällig war. Es handelte sich – mit Ausnahme des Einbruchs in den Landwirtschaftsbetrieb mit Ferienwohnung – jeweils um Hotel-, Büro- sowie Geschäftsbetriebe, bei denen erhebliches Diebesgut zu erwarten war. Auch nach erfolgreichen Einbruchdiebstählen im Hotel E.________ in W.________(Ortschaft) oder in Z.________(Ortschaft)