Gemäss Beweisergebnis beläuft sich der effektiv entwendete Bargeldbetrag respektive der Wert der entwendeten Gegenstände auf insgesamt CHF 23’102.75, was insbesondere angesichts der damaligen finanziellen und wirtschaftlichen Situation des Beschuldigten immer noch erheblich ist. Es wurden an drei Orten (W.________(Ortschaft), Z.________(Ortschaft), V.________(Ortschaft)) innert kurzer Zeit, d.h. vom 20. März 2016 bis am 25. April 2016, insgesamt 9 Diebstähle verübt, wovon es in zwei Fällen beim Versuch geblieben ist. Der Beschuldigte und sein Mittäter betrieben einen grossen Aufwand, um derart viele Diebstähle innert 30 Tagen zu begehen.