20. Einsatzstrafe für das schwerste Delikt – Diebstahl, gewerbsmässig, teilweise versucht begangen 20.1 Objektive Tatschwere Vorab ist auf das Doppelverwertungsverbot hinzuweisen: Umstände, die zur Anwendung eines höheren oder tieferen Strafrahmens führen, dürfen innerhalb des