38 die Schweiz einreiste und aktuell über keine finanziellen Reserven verfügt. Gemäss Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 6. Oktober 2021 erzielte der Beschuldigte ein monatliches Nettoeinkommen von 1'800.00 Euro (pag. 340 f.) und gab an, ohne feste Anstellung mit Gelegenheitsarbeit in BH.________ und BG.________ seinen Lebensunterhalt zu verdienen (pag. 53, Z. 74 f.). Oberinstanzlich bestätigte er diese Angabe und präzisierte, er habe im Sommer 2021 schwarz auf dem Bau gearbeitet und ca. 100 Euro pro Tag verdient (pag.