ca. 600m [pag. 236]; ca. 300m [pag. 248]) aufgebrochen [Hotel E.________ und Hotel T.________], bzw. nach dem Sturz ab dem Handwagen [Chalet R.________] liegen gelassen (pag. 107; pag. 235; pag. 247). Die Täterschaft brach damit den Gewahrsam an den Tresoren und begründete neuen, allerdings manifestierte sie dabei nicht ihre Absicht, die Tresore zu behalten. Diese dienten vielmehr als Behältnisse des Deliktsguts, auf deren Aneignung und Bereicherung die Täterschaft letztlich abzielte. Sie befanden sich infolgedessen auch nur eine kurze Zeitdauer in deren Gewahrsam. Der subjektive Tatbestand ist somit nicht erfüllt.