30 in der Folge vom Tresor ab und hinterliess diesen ohne Anzeichen von Aufbruchspuren. […]» (pag. 236). Trotz dieser polizeilichen Feststellungen bleibt unklar, aus welchem Grund der Tresor letztendlich vom Wagen fiel. Angesichts des konkreten Vorgehens – Abtransport auf dem Karren in steilem, unebenen Gelände – musste der Beschuldigte Beschädigungen an besagtem Tresor ohne Zweifel in Kauf nehmen und damit auch, dass ein solcher im Rahmen des Transports vom Karren fallen könnte.