Er habe diese Tat nicht wegen der Deliktsumme bestritten, denn dass hierfür eine hohe Strafe drohe, sei ihm nicht bewusst gewesen (pag. 1157). Was der Beschuldigte wusste, wollte und in Kauf nahm ist eine Tatfrage, die konkrete Würdigung dieses Wissens und des unbestrittenen Umstands, dass die Summe dem Geschädigten zurückgegeben wurde, hingegen eine Rechtsfrage (vgl. dazu E. III.13.2 nachfolgend). Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Täter bei Entwendung eines Tresors regelmässig nicht genau weiss, welche Wertgegenstände oder wie viel Bargeld darin aufbewahrt sind.