28 V.________(Ortschaft) ihr ursprüngliches Tatvorgehen (Hotels- und Geschäftsbetriebe) wieder auf. Als weiteres belastendes Indiz ist die Entstehungsgeschichte der Aussagen des Beschuldigten zu werten. Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 6. Oktober 2021 wurde der Beschuldigte zunächst zur Person (Beginn der Einvernahme um 09:00 Uhr, pag. 101 ff.), zu den Einbruchdiebstählen in W.________(Ortschaft) (um 09:45 Uhr, pag. 129 ff.; um 10:30 Uhr, pag. 151 ff.; um 10:41 Uhr, pag. 162 ff.), zum Einbruchdiebstahl in Z.________(Ortschaft) (um 11:08 Uhr, pag.