__ anlässlich der Tatbestandsaufnahme angeben, bei den Spuren im Schnee habe es sich um zwei unterschiedliche Schuhspuren von grossen Schuhen mit gutem Profil gehandelt, ähnlich jenem von Bergschuhen (pag. 284). Auch beim Deliktsgut handelte es sich zweifellos um Kleidung für zwei männliche Personen (warme Männerkleider in Grösse L, insbesondere zwei Paar Skihosen, zwei Paar Skihandschuhe, zwei Paar Herrenschuhe, eine Herrenjacke, drei Pullover sowie zwei Stirnlampen [pag. 282 f.]). Diese Gegenstände dürften der Täterschaft angesichts der Wetterverhältnisse – es hatte in der Nacht geschneit und war wohl entsprechend kalt – dienlich gewesen sein.