282 f.]) betreffend – nicht nahtlos in dieses ein. Eine andere, von der Einbruchserie in V.________(Ortschaft) unabhängige Täterschaft, ist allerdings bereits in Anbetracht der geografischen Lage höchst unwahrscheinlich. Das Landwirtschaftsgebäude mit Ferienwohnung AF.________ (Adresse) (Gebäudenummer ________ [pag. 279]) liegt abgeschieden und befindet sich in rund 115m Luftlinie zur Scheune von AL.________ in AK.________(Adresse) (pag. 205). Die Scheune ist zudem das geografisch nächste Gebäude zum Tatobjekt. BD.________ (Adresse) und AF.