_]). Nach Ansicht der Kammer entspricht das festgestellte täterschaftliche Verhalten in V.________(Ortschaft) demjenigen in W.________(Ortschaft) und Z.________(Ortschaft). Sowohl die Wahl der Ortschaft (V.________(Ortschaft) ist wie W.________(Ortschaft) eine autofreie Tourismusdestination im BB.________(Gebiet)), der Objekte (Hotel- und Geschäftsbetriebe) als auch das Tatvorgehen (insbesondere die Suche nach Tresoren und dem Wegschaffen derselben, um diese anschliessend aufzubrechen) sind klare Indizien, die für die