214 [Asservat-Nr. 003.1]). Eine Identifikation der Spurengeberschaft war zwar nicht möglich, jedoch liessen sich Spuren der gleichen DNA beim Einbruchdiebstahl in das Chalet R.________ feststellen (pag. 95; pag. 212; pag. 215 [PCN ________]; pag. 234). Zudem konnte die im Rahmen des Einbruchdiebstahls in die Bäckerei U.________ gestohlene Nusstorte beim Tresor, welcher aus dem Chalet R.________ entwendet worden war, aufgefunden werden (pag. 259; pag. 261). Die oberinstanzliche Aussage des Beschuldigten, dies sei sein Cousin gewesen und der Onkel habe sie nach AH.________(Ortschaft) gebracht (pag.