Augenfällig ist zunächst die örtliche und zeitliche Nähe der Deliktsvorwürfe. Die vorliegend zu beurteilenden Vorfälle ereigneten sich allesamt in der Nacht vom 17. April 2016 auf den 18. April 2016 bzw. dauerten bis am 19. April 2016 an und die Einbruchsobjekte befanden sich in unmittelbarer Nähe (innerhalb weniger Gehminuten erreichbar) in V.________(Ortschaft) (vgl. pag. 233; pag. 245; pag. 258; pag. 268; pag. 279). Auch die Tatorte der eingestandenen Einbruchdiebstähle und dem Versuch dazu in W.________(Ortschaft) und in Z.________(Ortschaft) sprechen für einen Zusammenhang, zumal diese Örtlichkeiten im BB.