Denn im Falle einer Verhaftung könnte eine Verbindung zu seinem Bruder und folglich zum Beschuldigten selbst geschaffen werden, was Sinn und Zweck der Verwendung gefälschter Ausweispapiere zuwiderläuft. Entgegen der Verteidigung (pag. 1157) vermögen weiter weder die Erklärungsversuche des Beschuldigten hinsichtlich der insgesamt 23 Aliasnamen (pag. 1149, Z. 1 ff.) die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen zu begründen, noch kann von einem eigentlichen Eingeständnis des illegalen Aufenthalts in BH.________ die Rede sein (pag. 1148, Z. 3). Der Beschuldigte wurde wegen illegaler Einreise und illegalen Aufenthalts in BH.________ rechtskräftig verurteilt (pag.