, Bd. II pag. 604 Ziff. 25). Der Beschuldigte bestreitet jedoch konstant, sich aufgrund der Einbruchdiebstähle in der Scheune von AL.________ aufgehalten zu haben. Vielmehr führte er aus, er habe seinen verletzten Bruder abgeholt und sei aus diesem Grund in die Schweiz gereist (Bd. I pag. 226 ff. Z. 44 ff., Bd. II pag. 603 Ziff. 19 ff.). Die diesbezüglichen Schilderungen des Beschuldigten sind nach der Ansicht des