In der gleichen Zeitspanne, das heisst vom 17.04.2016, ca. 10:00 Uhr, bis am 19.04.2016, ca. 10:30 Uhr wird dem Beschuldigten zudem vorgeworfen, zusammen mit einem unbekannten Mittäter die Holztür zum Keller des Landwirtschaftsgebäudes mit Ferienwohnung mit Körpergewalt aufgerissen und daraus einen Pickel behändigt zu haben, mit dem Pickel auf der Nordseite den Fensterladen aufgebrochen, die Scheibe eingeschlagen, das Fenster geöffnet und das Haus betreten und durchsucht zu haben und dabei diverse Gegenstände behändigt zu haben (Deliktsbetrag: ca. CHF 2'820.00, Sachschaden: CHF 2'500.00; AKS Ziff. I.1.10, I.2.10, I.3.10, Bd. II pag.