898 f.): Ferner wird dem Beschuldigten vorgeworfen, in der Zeit vom 17.04.2016, ca. 10:00 Uhr bis am 19.04.2016, ca. 10:30 Uhr in V.________(Ortschaft) insgesamt fünf Diebstähle sowie die damit einhergehenden Sachbeschädigungen und Hausfriedensbrüche begangen zu haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, vom 16.04.2016, ca. 18:00 Uhr bis am 25.04.2016, 16:00 Uhr ebenfalls in V.________(Ortschaft), AK.________(Adresse), zum Nachteil von AL.________ einen Hausfriedensbruch begangen zu haben.