Im Anzeigerapport vom 2. Mai 2016 findet sich wiederum eine Auflistung der geltend gemachten Summe Bargeld sowie der gestohlenen Vignetten (pag. 183 f.). Zunächst sticht die detaillierte Stückelung der jeweiligen Beträge ins Auge. Eine derartige Unterteilung von Noten- und Bargeldbeträgen lässt sich mit dem Umstand in Einklang bringen, dass die Leistungen der Geschädigten – die I.________ GmbH als AR.________ (Betrieb) und AS.________ als AT.________ (Betrieb) (pag. 177) – zu einem überwiegenden Teil mittels Bargeld oder Zug um Zug abgewickelt worden sein dürften.