21 Die Vorinstanz hat den Sachverhalt zutreffend wiedergegeben, weshalb auch darauf verwiesen werden kann (S. 15 erstinstanzliche Urteilsbegründung; pag. 896 f.). Im Rahmen des Einbruchdiebstahls in Z.________(Ortschaft) wurde der Tresor nicht entfernt, sondern in der Liegenschaft mit einem mitgebrachten Vorschlaghammer aufgebrochen und das sich darin befindliche Deliktsgut entnommen (pag. 181). Im Anzeigerapport vom 2. Mai 2016 findet sich wiederum eine Auflistung der geltend gemachten Summe Bargeld sowie der gestohlenen Vignetten (pag.