11.2 Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Für die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussagenanalyse kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 5 ff. erstinstanzliche Urteilsbegründung; pag. 886 ff.). Ergänzend anzuführen ist, dass die Frage, ob der Beschuldigte an den Einbruchdiebstählen und dem Versuch dazu in V.________(Ortschaft) beteiligt war, nicht mittels direkter Beweise, sondern aufgrund von Indizien ermittelt werden muss.