Sie hat die Ermittlungsergebnisse der Polizei, die dem Sammelrapport vom 11. Oktober 2021 entnommen werden können, ebenfalls zutreffend wiedergegeben. Vorgenannter Sammelrapport gründet auf den Deliktsblättern vom 11. Oktober 2021 sowie auf den sehr sorgfältig erstellten Anzeigerapporten der Kantonspolizei Bern vom 21. März 2016, vom 27. April 2016, vom 2. Mai 2016 und vom 25. Mai 2016 sowie den Rapporten des KTD vom 5. Oktober 2021 und vom 9. Juni 2016. Schliesslich hat die Vorinstanz die Aussagen des Beschuldigten korrekt zusammengefasst.