Weiter stellt der Beschuldigte in Abrede, sich im Rahmen des Einbruchdiebstahls in Z.________(Ortschaft) eine Deliktsumme von insgesamt CHF 11'255.05 angeeignet zu haben. Im Tresor sei ein Briefumschlag mit lediglich CHF 700.00 gewesen. Betreffend den Einbruchdiebstahl zum Nachteil der C.________ AG anerkennt der Beschuldigte sodann nur eine Deliktsumme von CHF 8'458.80. Auf die Wiedergabe der einzelnen Vorwürfe wird verzichtet. Darauf wird nachfolgend einzugehen sein (vgl. E. 11. hiernach).