18 Hingegen wird vom Beschuldigten wie bereits vor erster Instanz seine Mitwirkung an den Einbruchdiebstählen und dem Versuch dazu in V.________(Ortschaft) und damit auch die Täterschaft bestritten. Er sei im April 2016 nach V.________(Ortschaft) in die Scheune von AL.________ gekommen, um dort seinen verletzten Bruder abzuholen. Weiter stellt der Beschuldigte in Abrede, sich im Rahmen des Einbruchdiebstahls in Z.________(Ortschaft) eine Deliktsumme von insgesamt CHF 11'255.05 angeeignet zu haben.