Eventualiter wird ihm die Begehung mehrfacher Diebstähle vorgeworfen. Ferner wird dem Beschuldigten Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch in je 10 Fällen zur Last gelegt. Von den Vorwürfen gemäss den Ziffern I.1.4., I.2.3. und I.3.4. der Anklageschrift wurde der Beschuldigte rechtskräftig freigesprochen (Einbruchdiebstahl in eine Baubaracke zum Nachteil der F.________ AG, angeblich begangen in der Zeit vom 16. Februar 2016 bis am 21. März 2016). Die Ziffern I.1.2., I.3.2. (gewerbsmässiger Diebstahl und Hausfriedensbruch zum Nachteil der G.__