7. Verletzung Anklagegrundsatz Die Verteidigung brachte im Rahmen ihres Parteivortrags in Bezug auf Ziff. I.1.6. der Anklageschrift vom 17. Dezember 2021 (gewerbsmässiger Diebstahl zum Nachteil von S.________; pag. 478) sinngemäss vor, der Anklagegrundsatz sei verletzt, da hinsichtlich dieses Vorwurfs nicht explizit ein Versuch angeklagt worden sei. Es komme eigentlich eine Einstellung in Betracht; diese werde in das Ermessen des Gerichts gestellt (vgl. pag. 1158). Nach dem Anklagegrundsatz bestimmt die Anklageschrift den Gegenstand des Gerichtsverfahrens (Umgrenzungsfunktion; Art. 9 und Art. 325 StPO; Art. 29 Abs. 2 und Art.