4. der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer (AUG), begangen in der Zeit vom 21.03.2016 bis am 25.04.2016 in W.________(Ortschaft), Z.________(Ortschaft) und V.________(Ortschaft) sowie anderswo auf dem Gebiet der Schweiz; 5. der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG), fahrlässig begangen am 21.08.2021, 20.10 Uhr, in AM.________(Ortschaft), Grenzübergang AM.________(Ortschaft) Flughafen, Schalter Anreise. III.