ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 2. der Bestimmung der amtlichen Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt AN.________ vor dem Regionalgericht Oberland; 3. der Verfügungen im Zivilpunkt. II. A.________ sei schuldig zu sprechen: 1. des Diebstahls, gewerbsmässig begangen: