7 unter anderem der Asylentscheid vom 17. August 2022 zu den Akten erkannt (pag. 1108 ff.). Weiter wurde in die Strafregisterauszüge des Beschuldigten Einsicht genommen (Strafregisterauszüge vom 2. September 2021 [pag. 310 f.] und vom 14. Januar 2022 [pag. 1133 f.]). Anlässlich der Berufungsverhandlung wurde der Beschuldigte zudem erneut zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 1146 ff.).