3. Wechsel amtliche Verteidigung Bereits vor Anklageerhebung fand ein Anwaltswechsel von Fürsprecher AO.________ zu Rechtsanwalt AN.________ statt (pag. 422 ff.). Nach dem erstinstanzlichen Urteil wurden die Anträge des Beschuldigten vom 11. April 2022 (pag. 706) und 25. April 2022 (pag. 723 f.) um Wechsel der amtlichen Verteidigung mit begründeter Verfügung vom 11. Mai 2022 (pag. 763 ff.) gutgeheissen und das amtliche Mandat von Rechtsanwalt AN.________ aufgehoben. Gleichzeitig wurde Rechtsanwältin B.________ per 11. Mai 2022 als neue amtliche Verteidigerin des Beschuldigten eingesetzt (Erklärung Übernahme amtliche Verteidigung pag. 762).