Der vormalige amtliche Verteidiger, Fürsprecher AO.________, hat mit Schreiben vom 10.11.2021 auf die Bestimmung des vollen Honorars und eine entsprechende Rückforderung verzichtet. IV. Im Zivilpunkt wird weiter verfügt: 1. Es wird festgestellt, dass die G.________ AG, die F.________ AG, die I.________ GmbH und J.________ ihre Zivilklagen vor Abschluss der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zurückgezogen haben und diese auf dem Zivilweg erneut geltend machen können (Art. 122 Abs. 4 StPO). 2. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt: 1. A.________