45 ben. Die Sicherheitshaft erweist sich nach wie vor als verhältnismässig. Der Beschuldigte verbleibt in Sicherheitshaft. Diese wird längstens bis zum 7. Februar 2023 befristet (voraussichtliches Strafende). Der Beschuldigte ist zu diesem Zeitpunkt aus der Sicherheitshaft zu entlassen. 3. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA- Profils (PCN Z.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 1 lit. e DNA-ProfilG).