2. Zu einer Geldstrafe von 27 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 810.00. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'300.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Region Bern-Mittelland vom 15. April 2020. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 13 Tage festgesetzt. 4. Zur Bezahlung von 4/5 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 32'938.90, bestimmt auf CHF 26'351.10. Die auf den Freispruch gemäss Ziff. I.1. hiervor entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 6’587.80 (1/5 von CHF 32'938.90) werden vom Kanton Bern getragen.