35 der Haft-Akten SK AJ.________) verwiesen werden, welche nach wie vor Geltung haben. Die Sicherheitshaft erweist sich nach wie vor als verhältnismässig. Der Beschuldigte verbleibt in Sicherheitshaft. Diese wird längstens bis zum 7. Februar 2023 befristet (voraussichtliches Strafende). Der Beschuldigte ist zu diesem Zeitpunkt aus der Sicherheitshaft zu entlassen. 39 VII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I.