32 Verbindung mit der gereifteren Persönlichkeitsentwicklung und der erfolgten Tataufarbeitung dem Beschuldigten die nötige Stabilität geben könnte, um nicht erneut einschlägig rückfällig zu werden. Der Beschuldigte führte an der Berufungsverhandlung aus, er habe in der Haft eingesehen, dass das, was er gemacht habe, «scheisse» gewesen sei, er sei älter und reifer und sehe die Sache anders an als früher (pag. 1816). Der Beschuldigte hätte nach Haftentlassung erneut die Möglichkeit, über das AG.