1130 ff.) und 3. Januar 2023 (pag. 1785 ff.) bestätigt, was für eine nachhaltige Persönlichkeitsveränderung spricht. Gemäss den Führungsberichten sei der Beschuldigte noch nie disziplinarisch in Erscheinung getreten, er verhalte sich freundlich und korrekt und komme gut mit allen Mitinsassen zurecht (pag. 1130 f., pag. 1785 ff.). Der Beschuldigte habe in den Tataufarbeitungsgesprächen nie die Tendenz gezeigt, seine Delikte zu beschönigen, zu externalisieren oder zu bestreiten. Im Gegenteil, er habe sich jeweils einsichtig in sein Fehlverhalten gezeigt und sei bereit, die Verantwortung für seine Delikte zu tragen.