Der Beschuldigte hat eine Familie (Eltern und Geschwister), welche bereit ist, ihn zu begleiten und zu unterstützen, wenn er aus der Haft entlassen wird. 14.2.3 Gesundheitszustand des Beschuldigten Gemäss Vollzugsverlaufsberichten sowie seinen eigenen Angaben, befindet sich der Beschuldigte in guter gesundheitlicher und psychischer Verfassung (pag. 1155, 1131, 1786). 14.2.4 Verhalten nach Tatbegehung, Rückfallgefahr, Persönlichkeitsentwicklung