Auch der Vater hat an der Berufungsverhandlung mehrmals beteuert, dass er sich um seinen Sohn kümmern und ihn unterstützen wolle, wenn er aus dem Vollzug entlassen werde (pag. 1809). Es kann insgesamt festgehalten werden, dass sich das Verhältnis zu seinem Vater verbessert und zur positiven Entwicklung des Beschuldigten beigetragen hat. Der Beschuldigte hat eine Familie (Eltern und Geschwister), welche bereit ist, ihn zu begleiten und zu unterstützen, wenn er aus der Haft entlassen wird.