31 Beschuldigte in Haft ist, kam es jedoch zu Aussprachen mit seinem Vater und letztendlich zu einer Normalisierung der gegenseitigen Beziehung, gemäss aktuellem Verlaufsbericht der Justizvollzugsanstalt sei dieser Punkt auch im Rahmen der Tataufarbeitung und Wiedergutmachung ein bedeutender protektiver Faktor (pag. 1786). Auch der Vater hat an der Berufungsverhandlung mehrmals beteuert, dass er sich um seinen Sohn kümmern und ihn unterstützen wolle, wenn er aus dem Vollzug entlassen werde (pag.