Mit seiner Mutter und Schwester habe er gemäss eigenen Angaben gute Kontakte (pag. 721). Vor seiner Verhaftung lebte er in einer Wohngemeinschaft mit einer weiteren Person, er wohnte bereits nicht mehr bei seinen Eltern, von seinem Vater wurde er hinausgeworfen (pag. 344). Der Beschuldigte gab auch in den Gesprächen in der Justizvollzugsanstalt an, in der Vergangenheit den Ansprüchen seines Vaters nie gewachsen gewesen zu sein, was zu gegenseitigen Auseinandersetzungen und letztendlich zu seinem Auszug aus der elterlichen Wohnung geführt habe. Seit der