1156). Die Eltern des Beschuldigten und seine Geschwister leben in der Schweiz (pag. 1156). Der Beschuldigte hat inzwischen drei Geschwister (eigentlich wären es vier, aber ein Bruder ist im 2018 verstorben, pag. 344). Zu seinem Vater habe der Beschuldigte in der Vergangenheit keinen intensiven Kontakt gepflegt. Früher hätten sie sich nicht verstanden, sie hätten nicht zusammen reden können. Er habe den Eindruck gehabt, er könne es seinem Vater nie recht machen. Inzwischen hätten sie dies klären können, ihr Verhältnis sei jetzt gut (pag. 1158, 1816). Mit seiner Mutter und Schwester habe er gemäss eigenen Angaben gute Kontakte (pag.