Der Beschuldigte habe allerdings etwas Mühe, sein Arbeitsentgelt gleichmässig über den gesamten Monat zu verteilen, worauf es im letzten Drittel des Monats zu Engpässen komme, Rückstellungen auf seinem Freikonto könne er keine machen. Der Beschuldigte führte hierzu an der Berufungsverhandlung aus, er arbeite momentan zusammen mit dem Sozialdienst daran, wie er das Geld am besten einteilen und wofür er es ausgeben könne, er sei es am Üben (pag. 1817). Der Beschuldigte spricht Schweizer- bzw. Berndeutsch und kennt die hiesigen Gepflogenheiten.