Der Beschuldigte nutze das Bildungsangebot, wo er nebst dem Allgemeinunterricht nun auch noch den Englischkurs belegt habe. Er habe weiterhin Interesse daran, eine Berufsbildung bzw. eine Schreinerlehre zu absolvieren, was jedoch in der Justizvollzugsanstalt AO.________ nicht möglich sei. Zur Zeit arbeitet der Beschuldigte in der Justizvollzugsanstalt in der internen Schreinerei, wo er sehr gute Rückmeldungen erhält (pag.